einen literarischen Rahmen und vermittelt(e), nicht ohne einen ihm eigenen Humor, dem Leser von einst wie heute anhand der geschilderten Kriminal- und Zivilfälle einen Blick auf Rechtsvorstellungen, Verfahrensweisen japanischer Rechtsprechung sowie Formen des Strafmaßes wie auch der Vollstreckung, so, wie sie zu dieser Zeit in Japan vorherrschend waren.
„[…], und die Geschichten, die ihm durch Hörensagen zu Ohren gekommen waren, sind uns in unseren Tagen gleich einem aufmunternden Kraut und haben die Gesinnung der Menschen, die – wie der Beifuß sich dem Winde beugt oder das sich verflechtende Stilblütengras – in Verwirrung geraten sind, begradigt, ihre Vernunft ins Klare gesetzt und auf den rechten Weg geführt“, heißt es, diesem Grundgedanken folgend, in einer einleitenden Bemerkung des Autors.
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