zum höchsten Richter Bayerns unter König Maximilian I. Joseph und, nach dessen Tod, seinem Sohn Ludwig I. Im Jahre 1817 erhielt er von Graf Montgelas im Auftrag des Königs die Verleihung des persönlichen Adelstitels in Verbindung mit dem Namenszusatz „von“. Er starb noch während seiner Amtszeit am 20. Mai 1832 in Zweibrücken.
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