Daß aber seine Geliebte, Frau eines Richters und Zeugin des Unfalls, die Aussage verweigert, ist menschlich unverständlich. Daß der Anwalt wenige Tage vor der Verhandlung gegen seine Frau im Gerichtssaal ein Hustenbonbon schluckt, ist unverdächtig. Daß er danach tot umfällt, ist wiederum höchst verdächtig …(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
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